Kirchenvorstandswahl 2026
Am Sonntag, dem 13. September 2026, werden in unserer Landeskirche neue Kirchenvorstände gewählt. Auch in unserer Kirchgemeinde Blasewitz sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder eingeladen, über die zukünftige Leitung unserer Gemeinde zu entscheiden. Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Termine und Fristen in den letzten Wochen vor der Kirchenvorstandswahl.
Wählerliste
Wahlberechtigt sind alle Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und in der Wählerliste eingetragen sind. Die Wählerliste liegt im Pfarramt zur Einsicht aus. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Eintragung vollständig und korrekt ist. Einsprüche gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Wählerliste können gemäß den landeskirchlichen Vorschriften bis spätestens vier Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 16. August 2026, eingelegt werden.
Wahltag
Die Kirchenvorstandswahl findet am Sonntag, dem 13. September 2026, statt. Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus Sebastian-Bach-Str. 13. Gewählt werden kann von 8.00 Uhr bis 9.30 Uhr und nach dem Ende des gemeinsamen Gottesdienstes bis 15.00 Uhr.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich wählen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens fünf Tage vor dem Wahltag, also bis zum 8. September 2026, beim Kirchenvorstand die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Pfarramt.
Wahlvorschläge
Nach dem Ortsgesetz unserer Gemeinde wird auch der neu zu wählende Kirchenvorstand aus 14 Gemeindegliedern und den Inhabern der drei Pfarrstellen bestehen, also aus insgesamt 17 Personen. Von den nicht ordinierten Mitgliedern sind 10 zu wählen und 4 durch Berufung zu bestimmen. Wir bitten Sie herzlich darum, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob Sie selbst kandidieren wollen.
Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und alle weiteren Bedingungen von § 5 der Kirchenvorstandsbildungsordnung erfüllen. Erwartet wird die Bereitschaft, Verantwortung für Leitung und Entwicklung unserer Gemeinde zu übernehmen und im Fall der Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen (mehr Informationen unter: www.kirchenvorstand-sachsen.de).
Wahlvorschläge müssen Familienname und Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der vorgeschlagenen Person enthalten und von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein. Sie müssen im Original bis zum 2. August 2026 im Pfarramt eingereicht werden. Das Formular dafür ist hier abgelegt. Formulare sind auch im Pfarramt erhältlich und liegen in unseren Kirchen aus.
Die Kandidatenliste wird nach Prüfung der Vorschläge ab dem 9. August 2026 hier bekannt gegeben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden sich am 18. August 2026 um 19.00 Uhr im Großen Saal der Versöhnungskirche bei einem Gemeindeabend vorstellen.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Einführung
Das Ergebnis der Wahl wird am Sonntag nach der Wahl, also am 20. September 2026, in den beiden Gottesdiensten bekannt gegeben. Anschließend berufen die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes weitere Mitglieder. Der neue Kirchenvorstand wird dann traditionell am 1. Advent eingeführt, im Gottesdienst am 29. November 2026.
Wir bitten Sie herzlich darum, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, wer in den kommenden sechs Jahren Verantwortung für unsere Kirchgemeinde übernimmt und das Gemeindeleben aktiv mitgestaltet.
Bei Fragen zur Kirchenvorstandswahl wenden Sie sich bitte an die amtierenden Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher oder an das Pfarramt.