Kirchenvorstandswahl 2026
Nach dem Ortsgesetz unserer Gemeinde wird auch der neu zu wählende Kirchenvorstand aus 14 Gemeindegliedern und den Inhabern der drei Pfarrstellen bestehen, also aus insgesamt 17 Personen. Von den nicht ordinierten Mitgliedern sind 10 zu wählen und 4 durch Berufung zu bestimmen. Wir bitten Sie herzlich darum, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob Sie selbst kandidieren wollen.
Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und alle weiteren Bedingungen von § 5 der Kirchenvorstandsbildungsordnung erfüllen. Erwartet wird die Bereitschaft, Verantwortung für Leitung und Entwicklung unserer Gemeinde zu übernehmen und im Fall der Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen (mehr Informationen unter: www.kirchenvorstand-sachsen.de).
Wahlvorschläge müssen Familienname und Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der vorgeschlagenen Person enthalten und von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein. Sie müssen im Original bis zum 2. August 2026 im Pfarramt eingereicht werden. Das Formular dafür ist hier abgelegt. Formulare sind auch im Pfarramt erhältlich und liegen in unseren Kirchen aus.
Wahlberechtigt sind alle Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und in der Wählerliste verzeichnet sind.
Die Wählerliste liegt vom 22. Juni bis zum 5. Juli zu den Öffnungszeiten im Pfarramt sowie am Rande der Gemeindeversammlung m 28. Juni zur Einsichtnahme aus. Da nur diejenigen an der Stimmabgabe teilnehmen können, die in der Wählerliste verzeichnet sind, sollte jedes Gemeindeglied die Existenz und Korrektheit seiner Eintragung überprüfen. Die Wählerliste wird am 6. September 2026 geschlossen; Einsprüche gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Liste können nur geprüft werden, wenn sie bis zum 16. August 2026 schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand eingehen.
Die Kandidatenliste wird nach Prüfung der Vorschläge ab dem 9. August 2026 bekannt gegeben. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden sich am 18. August 2026 um 19.00 Uhr im Großen Saal der Versöhnungskirche bei einem Gemeindeabend vorstellen.
Die Wahl findet am 13. September 2026 im Gemeindehaus Sebastian-Bach-Str. 13 statt: von 8.00 bis 9.30 Uhr sowie nach dem Ende des gemeinsamen Gottesdienstes bis 15.00 Uhr. Während des Gottesdienstes in der Heilig-Geist-Kirche ist keine Stimmabgabe möglich.
Bei Fragen zur Kirchenvorstandswahl wenden Sie sich bitte an die amtierenden Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher oder an das Pfarramt.